Frage zu Rechnung

-Keiko

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Morgennnnn :smile:

So ich brauch euren Rat, und zwar zu folgendem:

Mein Kumpel und ich haben uns für ein Probetraning in einem Fittnescenter angemeldet, haben den Termin abgemacht, und schriftlich auf einem Formular festgehalten. Zeit,Datum,Ort,Name,Handy-Nr. + Unterschrift. Haben jedoch kein Formular oder irgendwas in die Richtung nach Hause bekommen. Als der Tag dann kam an dem das Traning gewesen Wäre, konnten wir beide nicht da wir länger auf der Arbeit waren, also hab ich von der Arbeit aus im Internet die Tel-Nr. schnell heraus gesucht und versucht anzurufen, abgenommen hat niemand. Zwei Wochen später erhalte ich eine Rechnung von 50 Fr.
Grund: Unabgemeldeter Termin, man müsse 24h vorher sich abmelden. Dann hab ich gemerkt das auf dem Briefkopf eine völlig andere Telefon Nr. ist als im Inet. Hab dann nen Screen gemacht und bin zum Center hingefahren und hab gesagt das ich es nicht bezahlen werde, da sie die Falsche Nummer im Internet drinn haben.

Das Personal war sehr Unhöfflich, und meinte es sei mein Problem, mann müsse 24h vorher das Abmelden. Nur wusst ich da noch gar nicht dass ich länger Arbeiten muss. Der Chef dort meinte nur im sei es Egal ich hätte mich nicht 24h vorher abgemeldet und ich müsse das bezahlen. Dann sagte ich nagut wir werden sehen, einen schönen Tag und bin gegangen. Darauf hin hab ich Ihnen Schriftlich mitgeteilt das ich nicht bereit bin dies zu Zahlen. In der Zwischen Zeit ist schon eine Mahnung gekommen von 60 Fr.

1 Woche später hab ich einen Brief erhalten, wie Arrogant, Unhöfflich und Frech ich sei, das Schreiben sei eine Sauerei und eine Anschuldigung die nicht stimme( wegen der Telefon Nr) Sie werden nun den Schriftlichen Weg eingehen, also Betreibung oder Anzeige keine Ahnung.


Ich von meiner Seite aus bin Überzogen das ich dass nicht Zahlen muss, aber kann sein das ich mich Täusche, darum die Frage in die Runde

Wie würdet ihr reagieren?


Dankeschonmal und Gruss :smile:
 

DeletedUser3338

Gast
Die Betreiber haben dafür zu sorgen, dass die internetseite immer auf dem neusten Stand sein muss, inklusive Tel. Nummer.
Wenn du einen Screen vom Anruf gemacht hast, würd ich sagen, dass du im Recht bist?
 

DeletedUser

Gast
Schwer zu sagen, kann dir leider keine Antwort geben.

Grundsätzlich aber immer eine Kopie verlangen wenn du was unterschrieben hast.

Da du aber offenbar nicht an die richtige Telefnonnummer kommen konntest, weil du ja dummerweise keine kopie verlangt hast, denke ich ist es ein schwieriger fall. bestimmt hätte man auch noch eine e-mail schreiben können.
 

-Keiko

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Danke für den Tipp Blubb :smile:

Ich mein, wenn ich beim Anmelden darauf Aufmerksam gemacht worden wäre
Das ich mich 1. 24h vorher Abmedlen muss
Und 2. Das wenn ich das nicht mache 50.- zahlen muss . Dann würd ich dies ohne Probleme Zahlen, aber mir wurd das nie gesagt
 

DeletedUser

Gast
verlang doch jetzt noch ne kopie von dem teil das du unterschrieben hast. wenn da nix draufsteht können sie das auch nicht einfach so verlangen
 

-Keiko

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newformuqm0o75lzx.jpg



So in etwa sah das Formular aus

E:_/ Blubb, gute Idee :smile: werde dennen gleich mal nen Brief schreiben :biggrin:
 

-Keiko

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Marco Weber
http://forum.staemme.ch/showthread.php?p=523468#post523468
dini Meinnig pls
:s

xxx
wart ii luege churz im OR
hend glaubs en ähnliche artikel kaa
mhm grundsätzlich haben sie das recht dich zu betreiben
weil tel nummern im inet nicht verbindlich sind
jedoch haben sie gesagt das das mit der tel nummer nich stimme


xxx
wennde einen screen shot hast bist du wenigstens da auf der sicheren seite
muss nochma kurz nachlesen
lol han gad de dütsch und ch gmischt
isch im vertrag gstande das mo sich 24 stunde mues früehner abmelde !?



Marco Weber
nei und as isch au niana gstanda dasi 50.- zahla muas wenni ni kumma


xxx
immene brief wo später cho isch au nid !?
oder erscht den wo d mahnig becho hesh !?



Marco Weber
mol döt isch eba gstanda i muas zahla


xxx
wenn du nid wöörsch cho
oder scho wod nid cho bisch


xxx
Art 2 Abs 1 OR:
Haben sich die Parteien über alle wesentlichen Punkte geeinigt, so wird vermutet, dass der Vorbehalt von Nebenpunkten die Verbindlichkeit des Vertrags nicht hindern soll.



xxx
also minere meinig nooh
sött da im vertrag dine stooh..


Marco Weber
isch nix

Ist ne Meinung vom Kumpel, ich glaub ich, verlang wie Blub gesagt ne Kopie und zahle nicht.
 

DeletedUser991

Gast
weis nicht wies da genau ist aber wen ich ein Termin beim Zahnartzt (mündlich) abmache und niicht gehe muss ich auch zahlen. aber ist ja nicht das gleiche da der zahnartst bei dem termin nichts machen kan und deswegen nicht bezahlt wurde. und da du ja hofentlich fürs probetraining nichts zahlen mustest verstehe ich das nicht, vorallem da du jetzt ja warscheinlich niicht mehr dort ins fitnes gest.

ich denke am besten suchst du das gespräch mit ihnen und versuchst es ihnen noch mal zu erklären, den der aufwand ist es doch für sie nicht wert.
 

-Keiko

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Das Probetraning ist kostenlos. Eine Mündliche einigung kommt denkt ich nicht vor, da ich nach dem ersten Versuch ja dann als Frech Arrogant und Unhäfflich sei, klar ist es ein riesen Aufwand für 60.- aber ich bin nicht bereit dies zu Zahlen :biggrin: Immhin sind das 5% meines Zahltages !! :mrgreen:
 

aramis007

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Das Probetraning ist kostenlos. Eine Mündliche einigung kommt denkt ich nicht vor, da ich nach dem ersten Versuch ja dann als Frech Arrogant und Unhäfflich sei, klar ist es ein riesen Aufwand für 60.- aber ich bin nicht bereit dies zu Zahlen :biggrin: Immhin sind das 5% meines Zahltages !! :mrgreen:

Ob sich die Betreibung lohnt glaub ich kaum :giggle: habe schon paar mal ne Busse von der SBB gehabt und die habens i-wann aufgegeben mit dem quängeln :giggle: :rolleyes:
 

-Keiko

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Dacht ich mir auch, die machen doch eh verlust wenn sie mich wegen 60.- Betreiben. Ich guck mal was geschiet das ganze zieht sich nun schon ein Monat hin :giggle:
 

c0bra

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Artikel 21 OR: Wird ein offenbares Missverhältnis zwischen der Leistung und der Gegenleistung durch einen Vertrag begründet, dessen Abschluss von dem einen Teil durch Ausbeutung der Notlage, der Unerfahrenheit oder des Leichtsinns des anderen herbeigeführt worden ist, so kann der Verletze innerhalb Jahresfrist erklären, dass er den Vertrag nicht halte, und das schon Geleistete zurückverlangen.

kostenloses Probetraining

Art. 23 OR: Der Vertag ist für denjenigen unverbindlich, der sich beim Abschluss in einem wesentlichen Irrtum befunden hat.

kostenloses Probetraining, kein Bekanntgeben das es kosten wenn man den Termin versäumt. Bei Zahnarzt z.B. steht immer auf der Karte das es kosten wenn man sich nicht 24h vorher abmeldet.

Art 24 3. & 4.
3.wenn der Irrende eine Leistung von erheblich grösserem Umfange versprochen hat oder eine Gegenleistung von erheblich geringerem Umfange sich hat versprechen lassen, als es sein Wille war;4.wenn der Irrtum einen bestimmten Sachverhalt betraf, der vom Irrenden nach Treu und Glauben im Geschäftsverkehr als eine notwendige Grundlage des Vertrages betrachtet wurde.

3. Gegenleistung von gerungerem Umfang (gratis vs. CHF 60 .-). 4. Sachverhalt, du glaubst es sei kostenlos

Art. 40d1

IV. Orientierungspflicht des Anbieters
1 Der Anbieter muss den Kunden schriftlich über das Widerrufsrecht sowie über Form und Frist des Widerrufs unterrichten und ihm seine Adresse bekannt geben.
2 Diese Angaben müssen datiert sein und die Identifizierung des Vertrags ermöglichen.
3 Sie sind dem Kunden so zu übergeben, dass er sie kennt, wenn er den Vertrag beantragt oder annimmt.

Du musst die Adresse bzw. Kontaktdaten erhalten.


von dem her nicht bezahlen, die Obligation ist nicht zustande gekommen, da die Vertragsparter bei Vertagsabschluss nicht vom selben Sachverhalt ausgingen.
 

DeletedUser2856

Gast
Ich würde die Busse auch nicht zahlen. Wie der Vorposter aufgezeigt hat, bist du nach OR im Recht. Ich würde da einfach nochmals hingehen und das freundlich da klären. Wenn man da einen netten Ton anschlägt, kann man schon viel erreichen :wink:

Ob sich die Betreibung lohnt glaub ich kaum :giggle: habe schon paar mal ne Busse von der SBB gehabt und die habens i-wann aufgegeben mit dem quängeln :giggle: :rolleyes:

Dass du darauf auch noch stolz bist...
 

DeletedUser

Gast
Würde aber - auch wenn du vielleicht im Recht bist - aufpassen mit solchen Dingen. Denn betreiben können sie dich auch wenn sie nicht im Recht sind. Natürlich musst du dann nicht zahlen, aber die Information dass du mal betrieben wurdest bleibt trotzdem in deinem Betreibungsregisterauszug bestehen und ist auch eher schwer wieder zu löschen.

Wenn du betrieben wirst also sofort Rechtsvorschlag erheben.
 

DeletedUser

Gast
Wenn die Betreibung ungerechtfertigt war kann man sie doch gleich wieder Löschen lassen?
 

-Keiko

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Meiner Meinung schon, denn wenn der "Schuldner" gar nichts Schuldet und somit Unnötig einen eintrag bekommt, welcher ihm irgendwann mal Probleme machen könnte, kann man denn doch löschen lassen?
 

DeletedUser

Gast
Ja das schon, kommt aber auch auf die Fitness-Center-Leute an. Löschbar ist sie auf jeden Fall, nur ist das unter Umständen mit erheblichem Aufwand verbunden.
Ungerechtfertigte Betreibungen (auch rechtsmissbräuchliche Betreibung, Schikanebetreibung) sind per Gesetz nichtig und daher im Betreibungsregister zu löschen.


Weigert sich ein Gläubiger jedoch, eine ungerechtfertigte Betreibung zurückzuziehen, bleibt dem Betriebenen nur die Einreichung einer Klage auf Aufhebung der Betreibung:
  • Die Betreibungsaufhebung bezweckt die Beendigung eines laufenden Betreibungsverfahrens, weil es an der materiellen Grundlage fehlt (Fehlen einer Schuld).
Stellt der Richter im Verfahren die Missbräuchlichkeit der Betreibung fest, kann der Betriebene damit beim Betreibungsamt die Löschung des entsprechenden Eintrages bewirken.

Quelle: http:confused:/www.law-news.ch/2011/04/ungerechtfertigte-betreibung-betreibungsregistereintrag
 

DeletedUser

Gast
Die Betreiber haben dafür zu sorgen, dass die internetseite immer auf dem neusten Stand sein muss, inklusive Tel. Nummer.
Wenn du einen Screen vom Anruf gemacht hast, würd ich sagen, dass du im Recht bist?

Sagt wer? Das ist schlicht und ergreifend falsch. Eine Homepage ist nichts bindendes, sondern lediglich eine Zusatzleistung des Anbietenden. Wenn er die Seite nicht aktuell hält, ist das sein Problem. Er kann deswegen jedoch nicht rechtlich belangt werden.
 

-Keiko

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Jedoch kann ich nix dafür wenn ich ihn durch das nicht erreichen kann
 
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