Ausschaffungsinitiative

DeletedUser991

Gast
wie avner schon sagte, konnte man bis jetzt schon ausschaffen nur jetzt müssen sich alle an die gleichen richtlinien hallten.

und wegen ungerecht: die schweizer kann man nicht ausschaffen... beispiel(mit anderenverhältnis bildlicher dargestellter vergleich:icool:smile: wen du oder jemmand (schweizer) in einer überbaung wohnst und das haus gekauft hast kann der eigentümmer der überbauung (land) auch nicht einfach kommen und sagen das du auszihen must, bei einer mitwonung ( resp. ausländer) jedoch schon.
man kanns aber auch so sehen: die ausländer werden in ihr land ausgeschaft und die schweizer in ihres (da sie schon da sind können sie aber auch gleiben)

aber eigentlich sind wir weit vom wesentlichen entfernt, die ursache.
wenn man nix macht pasiert einem nix, also zuerst überlegen und sonst mit den folgen rechnen.
 

DeletedUser

Gast
cool. mal angenommen da läuft n türke durch die straßen und wird dumm angemacht, rumgeschubst, eventuell geschlagen und verprügelt dann eben die 2-3 typen dafür. vor gericht glaubt dem eh keiner das die angefangen haben weil deren 3 aussagen gegen seine stehen. der wird dann also ausgeschafft weil er sich gewehrt hat. ihr seid unbelievable :eek:
 

DeletedUser8688

Gast
und sonst käme er ins Gefängnis

noch schnell einen coolen englsichen spruch rauskramen
who cares
 

DeletedUser

Gast
ja, und könnte nach ein paar monaten/jahren wieder raus zu seiner family und fertig
 

DeletedUser8688

Gast
du bist Ausländer??

und so ist er dann noch unter Leuten seiner Art :wink::wink:
 

DeletedUser7488

Gast
Jemand der länger als 3 Stunden bei mir zuhause ist, ist kein Gast mehr...
Wir reden hier von Jahren, Generationen. Dein Vergleich ist wiederlegt.

Lad mich mal auf dein fete ein ich komm um 9 und zerleg deine bude um 1 :wink:. Aber ich bin ja dann dein bruder, ein teil der familie, da ist es auch egal das du mehrere monate füt deine xbox360 sparen musstes und das auto was draußen steht noch unter raten stehst..hingt der vergleich auch? bitte lasst die kommenatare "kindisch"...das zeugt nur von inkopetenz in jeglicher hinsicht..sei es in disskusion noch in menschlicher hinsicht.

Nochwas...links bleibt links und rechts bleibt rechts...die mitte der gesellschaft hat sich dafür endschieden und ob du es nun wahr haben willstt oder nicht du vertritts eine linke meinung und keine mitte, den die mitte war dafür :smile:)

hail euch
 

DeletedUser2645

Gast
für die schweizer wäre ich wohl einer :wink:
ja wärst du, aber solange du hier bist - keine steuern hinterziehst, normal wie jeder andere arbeitest und eine familie hast stört das keins chwein - nein - dann bist dua uch willkommen.


solltest du aber zum mörder, vergewaltiger o.ä. werden - dann will dich keiner mehr hier.

ist doch eigendlich logisch oder? :wink:
 

aramis007

Paladin
Reaktionspunktzahl
202
Naja das Rezept der SVP ist simpel und einfach. Den Leuten Ängste einreden die wirklich nicht sooooo akut sind.

Und ja mir kommts so vor als ob nur die SVP Leute mit Charakter haben leider. Blocher kennt jeder Depp, aber hingegen eine Doris Leuthard oder ähnliche kennt niemand.

Man kanns ja in der Schweiz auch so machen :laugh: Wer wo anders wohnt als wo er herkommt und dort arbeitet und Mord begeht muss in seinen Heimatkanton zurück :laugh: so lächerlich ist die ganze Sache :giggle:

Logisch kann ich die SVP ein wenig verstehen wenn eine Frau vergewaltigt ist, dann ist das Leben recht kaputt und das kann man nicht wieder gut machen, aber unter uns so wie die Mädels heut zu Tags noch im Winter rumlaufen :giggle: ist einfach schlimm.

So und nun noch der Abschlussattz also ich denke die SVP hat nun Blut geleckt und bald werden sicher Judenhütchen verboten :O oder andere Religionen :laugh: (ich weiss geht nicht wegen Menschenrechten ist was überspitzt) :biggrin:

Jeder hat seine Meinung und ich kanns auch nicht verstehen warum das die Medien des ganze so hochpushen als obs um Leben und Tot geht


Mfg Mischa
 

DeletedUser543

Gast
Warum redet ihr überhaupt immer von der Ausschaffung als hätte dies früher nicht bestanden? Dies gibt es schon seit Jahrzenten sowohl in der Schweiz wie in Deutschland.
Aber bisher hatte nur der Richter zu entscheiden ob diese Person wieder straffällig wird und ausgeschaft wird.
Und ja, es gibt viele wo nicht vor dem Gericht gleich sind, zum Beispiel Geistig Behinderte, und ich kann diesen Unterschied nur gut heissen.
Zwischen Ausländer und Schweizern gibt es aber keinen Unterschied vor dem Gesetz beide müssen mit den gleichen Strafen rechnen und ihre Strafe in ihrem Land absitzen wo sie her stammen oder aber in der Schweiz.

PS: ein Witz: ein Autofahrer wo einen Schwarzen überfährt wird nicht gleich bestraft wie wenn er einen Weissen überfahren würde, da man den Schwarzen bei Nacht fast nicht sieht und darum der Autofahrer nur bedingt haftbar gemacht werden kann

avner du lügst, du kacknoob!

wie will den schon ein bündner wissen, was in der schweiz abgeht?

MFG Pacy :-* (inlove)
 

DeletedUser5080

Gast
Albania schrieb:
Es ist schon eine harte Strafe zurück in sein eigenes Land zurückzukehren und dann willst du auch noch das die Strafe dort abgesitzt werden soll?
Ja, das die Person dort die Strafe absitzt war und ist das Ziel :eek:

Pacyleinchen schrieb:
avner du lügst, du kacknoob!
ich lüge nie Pacy :*
 

DeletedUser

Gast
War auch für die Ausschaffungsinitiative und gegen den Gegenvorschlag, doch kann ich leider nicht abstimmen mit 15 Jahren :roflmao: Habe aber meine Eltern beraten, da sie nicht so viele Details wussten, ich jedoch schon da wir es in der Schule angeschaut hatten um was es genau geht und was die Vor- und Nachteile sind etc.

Ja, das die Person dort die Strafe absitzt war und ist das Ziel :eek:


ich lüge nie Pacy :*

Neimand kann nie lügen! :giggle: ...oder ist da wer anderer Meinung?

MFG
 

DeletedUser543

Gast
1. In der Schweiz wird sich gar nichts änderen; sie wird nicht sicherer.

2. Unser momentan noch bestehende Ausländergesetz, welches bereits 2004 verschärft wurde, reicht völlig aus. Theoretisch.

3. Die SVP ist ganz einfach dumm, im Wahlkampf war eines ihrer Argumente "der Katalog der Kriminall-Taten muss vom Parlament noch erweitert werden"
Nun sagt Toni Brunner aber, sie werden dabei nicht helfen, sondern nur den Polizisten spielen; darauf schauen, dass alles genau nach Vorlage (also der Wille vom Volk) geregelt wird.

4. Die erste Ausschaffung wurde bereits am Wahlsonntag vollstreckt, das Völkerrecht wurde ausgeschafft


Naja, schon vorbei :biggrin:
 

DeletedUser991

Gast
1. In der Schweiz wird sich gar nichts änderen; sie wird nicht sicherer.
Werden wir sehen :wink:

2. Unser momentan noch bestehende Ausländergesetz, welches bereits 2004 verschärft wurde, reicht völlig aus. Theoretisch.
Aber es wird nicht immer verwendet, mann kann zwar ausschaffen muss aber nicht und neu muss es schweiz weit angewendet werden

3. Die SVP ist ganz einfach dumm, im Wahlkampf war eines ihrer Argumente "der Katalog der Kriminall-Taten muss vom Parlament noch erweitert werden"
Nun sagt Toni Brunner aber, sie werden dabei nicht helfen, sondern nur den Polizisten spielen; darauf schauen, dass alles genau nach Vorlage (also der Wille vom Volk) geregelt wird.
Meiner ansicht nach ist sommaruga sowiso nicht für die umsetzung geeignet da sie ja dagegen wahr was die svp nun aber macht weis ich auch nicht, finds auch nicht gut

4. Die erste Ausschaffung wurde bereits am Wahlsonntag vollstreckt, das Völkerrecht wurde ausgeschafft
verstehe die aussage nicht, aber ausschaffen war ja schon erlaubt.


Naja, schon vorbei :biggrin:

fett
von mir...
 

DeletedUser543

Gast

Nur kurz zum Punkt 4:
Dass kriminelle Ausländer automatisch ausgeschafft werden, das ist meiner Meinung nach "das Problem".

Das ergibt dann eine Sonderregelung für eine Minderheit, das hatten wir im Jahr 19adolf auch schon. Na gut, das ist jetzt etwas gar überbissen... :wink:


Niemand will kriminelle Ausländer, aber die Schweizerische Bunderverfassung steht trotzdem über allem.
2. Titel: Grundrechte, Bürgerrechte und Sozialziele
1. Kapitel: Grundrechte

Art. 8
Rechtsgleichheit

1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
 

DeletedUser8688

Gast
Nur kurz zum Punkt 4:
Dass kriminelle Ausländer automatisch ausgeschafft werden, das ist meiner Meinung nach "das Problem".

Das ergibt dann eine Sonderregelung für eine Minderheit, das hatten wir im Jahr 19adolf auch schon. Na gut, das ist jetzt etwas gar überbissen... :wink:


Niemand will kriminelle Ausländer, aber die Schweizerische Bunderverfassung steht trotzdem über allem.
bevölkerung > verfassung
 

DeletedUser

Gast
Toll!

Du hättest lieber gar nichts geschrieben, als das, was du da gerade von dir gegeben hast. Dies widerspiegelt ein sehr gutes Bild von dir. Du nimmst es mir sicher nicht übel, wenn ich dich nun nicht mehr ganz ernst nehmen kann, was dieses Thema anbelangt. :icon_wink:

Ansonsten, auf Toads Text hat avner schon alles gesagt, da wäre es sinnlos, wenn ich dies jetzt noch mit meinen Worten niederschreiben würde. :wink:


nochmal zurück zu dir...

zu keinem zeitpunkt hast du meine ausagen ernstgenommen, geschweige denn auch nur ansatzweise verstanden. zumal es auch äußerst schwierig ist deine aussagen ernstzunehmen, du bist halt ein vielredner und nichtssager.
und wenn du meinst mich aufgrund dieses einen posts beurteilen zu können, dann tu das...dein urteil juckt mich herzlich wenig:mrgreen:


dein beispiel ist einfach nur engstirnig und kann keinesfalls als vergleich herhalten. wenn du solch einen vergleich möchtest sollten wir doch zb: von einer wohngemeinschaft ausgehen, zwei bewohner besaufen sich und schmeissen in ihrem suff die scheiben ein...nun beschliessen alle anderen bewohner den einen in der wg zu behalten, den anderen aber rauszuschmeissen(weil er evtl noch nicht so lang dort wohnt)

und...gleichheit vor dem gesetz??? in welcher traumwelt lebst du? daran merkt man eigentlich wie ahnungslos und realitätsfremd du bist...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser991

Gast
dein beispiel ist einfach nur engstirnig und kann keinesfalls als vergleich herhalten. wenn du solch einen vergleich möchtest sollten wir doch zb: von einer wohngemeinschaft ausgehen, zwei bewohner besaufen sich und schmeissen in ihrem suff die scheiben ein...nun beschliessen alle anderen bewohner den einen in der wg zu behalten, den anderen aber rauszuschmeissen(weil er evtl noch nicht so lang dort wohnt)

deines auch.

bei deinem beispiel gehört die wg allen (da alle etwas zahlen (meistens jedenfals)) und man kann nicht jemanden das eigentum wegnemen.
den ausländern gehört die schweiz aber nicht (wen mans so sagen will) deshalb kann man sie ausschaffen. von dem her vinde ich das beispiel von einem gast gut da es ihm ja nicht gehört...

im übrigen finde ich auch man sollte kriminelle schweizer ausschaffen kan man aber nicht, pech...

aber das volk hat entschieden, was ggibt es da noch zu diskutieren du siest es so und ich so und das wird sich wohl auch nicht ändern.
 
Oben