DeletedUser991
Gast
wie avner schon sagte, konnte man bis jetzt schon ausschaffen nur jetzt müssen sich alle an die gleichen richtlinien hallten.
und wegen ungerecht: die schweizer kann man nicht ausschaffen... beispiel(mit anderenverhältnis bildlicher dargestellter vergleich:icool wen du oder jemmand (schweizer) in einer überbaung wohnst und das haus gekauft hast kann der eigentümmer der überbauung (land) auch nicht einfach kommen und sagen das du auszihen must, bei einer mitwonung ( resp. ausländer) jedoch schon.
man kanns aber auch so sehen: die ausländer werden in ihr land ausgeschaft und die schweizer in ihres (da sie schon da sind können sie aber auch gleiben)
aber eigentlich sind wir weit vom wesentlichen entfernt, die ursache.
wenn man nix macht pasiert einem nix, also zuerst überlegen und sonst mit den folgen rechnen.
und wegen ungerecht: die schweizer kann man nicht ausschaffen... beispiel(mit anderenverhältnis bildlicher dargestellter vergleich:icool wen du oder jemmand (schweizer) in einer überbaung wohnst und das haus gekauft hast kann der eigentümmer der überbauung (land) auch nicht einfach kommen und sagen das du auszihen must, bei einer mitwonung ( resp. ausländer) jedoch schon.
man kanns aber auch so sehen: die ausländer werden in ihr land ausgeschaft und die schweizer in ihres (da sie schon da sind können sie aber auch gleiben)
aber eigentlich sind wir weit vom wesentlichen entfernt, die ursache.
wenn man nix macht pasiert einem nix, also zuerst überlegen und sonst mit den folgen rechnen.